Voraussetzungen

 

Der Hausarzt/-ärztin, Facharzt/-ärztin oder der Krankenhausarzt/-ärztin muss die SAPV verordnen. Hierfür gibt es ein spezielles Formular (Muster 63). Entscheidend für die Genehmigung der Krankenkasse und somit Übernahme aller Kosten, ist die hohe Symptomlast bei einer nicht-therapierbaren Erkrankungen, welche diese spezielle Form der Versorgung notwendig macht und nicht in den Kompetenzbereich des Hausarztes/-ärztin fällt. 
Voraussetzung für die Genehmigung der Versorgung ist außerdem, dass eine kurative (heilende) Therapie, beispielsweise eine Chemotherapie abgeschlossen ist. Eine Abweichung von dieser Regelung ist in Einzelfällen möglich.

Die Kosten für die Leistungen der SAPV werden nach der Bewilligung für alle Patient*innen von der Krankenkasse übernommen, unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind.

Ein multiprofessionelles Team, bestehend u.a. aus spezialisierten Palliativ-Pflegefachkräften und Physiotherapeuten unterstützt mich bei der individuellen Versorgung. Bei der Versorgung meiner Patient*innen steht die Symptomlastkontrolle im Vordergrund, sowie die Verringerung unnötiger Belastungen. 
Im Fokus steht dabei für mich, neben der ärztlichen Versorgung, den Patient*innen sowie ihren Angehörigen Mut zuzusprechen und sie ganzheitlich mit einem offenen Ohr zu unterstützen. 
In Notfällen haben Sie jederzeit einen Ansprechpartner rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche.